Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der :seeyou GmbH,
Am Seedeich 39, D-27572 Bremerhaven

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages

(1) Die :seeyou GmbH (im folgenden :seeyou genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn :seeyou sie schriftlich bestätigt.

(3) Soweit :seeyou sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von :seeyou kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(4) Die Angestellten der :seeyou sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(5) :seeyou ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist :seeyou berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

(6) :seeyou kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

§ 2 Kündigung

(1) Die Kündigungsfrist für virtuelle Server beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail (Bestätigung durch die :seeyou GmbH) zu erfolgen.

(2) Wird der Internet-Zugang vom Benutzer während eines zusammenhängenden Zeitraumes von vier Monaten nicht genutzt, gilt dies als Kündigung des Providervertrages durch den Benutzer.

(3) Die Kündigungsfrist für Domainverträge jeder Art, beträgt 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich auf einem :seeyou-Formular zu erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) :seeyou stellt einen Internet - Informationsdienst bereit, der aus Computer- und Datenübertragungsdienstleistungen sowie Software, Informationen und anderen Inhalten besteht.

(2) Einzelheiten der von :seeyou gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden übergebenen allgemeinen Leistungsbeschreibung von :seeyou und den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Weitere Kopien der Leistungsbeschreibung können bei :seeyou kostenlos angefordert werden.

(3) :seeyou behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(4) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

(5) Sofern :seeyou kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(6) bundesweite Einwahl: Ab dem 01.06.1999 gelten für alle Kunden die bundesweiten Einwahlnummern. Nur bei Nutzung der gebührenfreien, bundesweiten Einwahlnummern sind die Verbindungsentgelte enthalten. (Ausnahmen nur auf vertraglicher Basis)

(7) :seeyou übernimmt keine Verantwortung für Verbindungstrennungen die durch höhere Gewalt verursacht werden.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die :seeyou - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er dazu verpflichtet:

(a) :seeyou unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) :seeyou ebenfalls unverzüglich über Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten zu unterrichten; im Unterlassensfall ist :seeyou befugt, vom Kunden unter Beachtung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften den korrekten Tarif für die im abgelaufenen Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen anzusetzen und den Differenzbetrag vom Kunden - auch nachträglich - einzufordern;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die :seeyou Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- oder sittenwidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und insbesondere die allgemein anerkannte "Etikette" des Internets jederzeit zu beachten;
(d) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem :seeyou - Netz erforderlich sein sollten;
(e) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) :seeyou alle erkennbaren Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (nachfolgend Störungsmeldungen genannt) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder geeignet sind, die Beseitigung der Störung zu erleichtern oder zu beschleunigen, sowie alle Handlungen zu unterlassen, die einer schnellen Behebung der Störungen zuwider laufen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, :seeyou alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch die erforderliche Überprüfung der Einrichtungen von :seeyou entstanden bzw. entstehen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden entstand und dieser sie zu vertreten hat;
(h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, bei Privatkunden brutto bzw. bei kommerziellen Kunden immer zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Mehrwertsteuer, termin- und fristgerecht zu bezahlen.
(i) :seeyou aus von :seeyou nicht zu vertretenden Gründen entstandene sachliche und personelle Kosten sowie entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(j) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle von :seeyou zur Verfügung gestellten IP-Adressen spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder an :seeyou zurückgegeben.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, so ist :seeyou zur Kündigung des Vertragsverhältnisses befugt. Bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsgrundes kann die Kündigung auch fristlos erfolgen. Die Grundsätze des BGB finden hierauf Anwendung.

§ 5 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von :seeyou angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts errechnet.

(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig.

(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom - Gebühren oder Gebühren sonstiger "Leitungsanbieter") zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von :seeyou sind nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt selbst an den Leitungsanbieter zu bezahlen.

(5) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so muss er dies nachweisen. :seeyou hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen

(1) Gegen Ansprüche der :seeyou kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die :seeyou die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der :seeyou eintreten - hat :seeyou auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen :seeyou, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der :seeyou liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn :seeyou oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist :seeyou befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von :seeyou bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist :seeyou berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass :seeyou eine höhere Zinslast nachweist. Bei privaten Kunden gelten die Regelungen des BGB, soweit die :seeyou nicht höhere Zinslasten nachweist.

(3) :seeyou kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt, :seeyou gemahnt hat und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat, der Kunde aber dennoch nicht gezahlt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er bis dahin die Leistungen abrufen kann. Soweit :seeyou den Bezug von Leistungen sperrt, muss der Kunde lediglich die bis zur Sperrung in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich :seeyou ausdrücklich vor.

§ 9  Kundendienst

(1) :seeyou wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen.

(2) Zu diesem Zweck unterhält :seeyou eine Hotline, die per Electronic-Mail oder Fax erreicht werden kann.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die :seeyou unterbreiteten Informationen als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst - Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass :seeyou seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich :seeyou Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist :seeyou berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) :seeyou steht dafür ein, dass alle Personen, die von :seeyou mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich :seeyou - interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.

(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber :seeyou wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) :seeyou haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM und :seeyou anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der :seeyou gegenüber ihren Kunden entsprechend.

§ 12 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die :seeyou und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der :seeyou - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Portale

(1) Domainverlinkung & Fremdwerbung auf den von :seeyou betriebenen Portalen Webdomainen, bei deren Aufruf automatisch Fremdwerbung eingeblendet wird, werden in die :seeyou eigenen bzw. den Gemeinden zur Nutzung zur Verfügung gestellten Datenbanksystemen nicht aufgenommen. Ändert ein Kunde seinen Provider oder wechselt zu einem Provider, der automatisch Fremdwerbung einblendet, wird diese Domain aus den :seeyou eigenen Datenbanksystemen gelöscht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Bremerhaven, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der :seeyou.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der :seeyou - Kunden gebunden.

(4) Für Hardware- und Softwareverkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Bremerhaven, Februar 2005