Unternehmensleitbild – Grundsatzerklärung – Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Als Traditionsunternehmen fühlen wir uns der Region verbunden und machen es uns zur Aufgabe, die Menschen, Institutionen und Unternehmen in unserem Verbreitungsgebiet miteinander in einen konstruktiven Dialog zu bringen.

Auf diese Weise wollen wir die Entwicklung unserer Region positiv und aktiv voranbringen. Das tun wir mit einem vielfältigen und künftig gezielt erweiterten Medienangebot mit modernen Druck- und Logistikservices und mit der Bereitschaft, neue Dienstleistungsfelder zu erschließen. Dabei agieren wir als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und fairer Geschäftspartner.

Die Unternehmen der Nordmediagruppe bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten nachhaltig ausgerichteten Unternehmensführung. Wir setzen geltendes Recht um und tragen aktiv dafür Sorge, Menschenrechte einzuhalten. Wir engagieren uns für eine umweltfreundliche und damit lebenswerte und freie Zukunft für die heutigen und kommenden Generationen. Wir verpflichten uns zum Schutz der im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) niedergelegten Rechtspositionen.

Diese Grundsatzerklärung bildet die verbindliche Grundlage für die Unternehmen der Nordmediagruppe.

Menschenrechte

Wir arbeiten auf Basis eines humanistischen Menschenbilds. Die Achtung vor jedem Einzelnen ist der zentrale Wert im Umgang miteinander.

Unsere Produkte und Dienstleistungen werden ohne Menschenrechtsverletzungen geschaffen.

Unser Anspruch ist, dass alle mit uns verbundenen Unternehmen die Menschenrechte einhalten. Dies fordern wir auch von unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Umwelt Wir sind laufend bestrebt, unsere Wertschöpfungsprozesse nachhaltig zu verbessern. Unsere Verantwortung für die Umwelt nehmen wir ernst und achten darauf, in unseren Betriebsabläufen Ressourcen zu schonen und so umweltfreundlich wie möglich zu handeln.

Due Diligence

Um die Folgen unseres Handelns auf die Umwelt und Menschenrechte zu überprüfen, werden wir mit Hilfe eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems eine umfassende Risikoanalyse durchführen, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden. Die Risikoanalyse erfolgt jährlich sowie anlassbezogen. Ziel ist es, Risiken zu ermitteln, sie zu analysieren und zu priorisieren. Auf dieser Grundlage werden wir Präventionsmaßnahmen schaffen, unsere Prozesse danach ausrichten und Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitende sensibilisieren, um die Risiken weiter zu minimieren bzw. zu beseitigen. Wir werden uns um eine stetige Erhöhung der Transparenz in unseren Lieferketten bemühen.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Bereiche Einkauf, Rechnungswesen, Controlling, IT und Personal arbeitet an der Umsetzung des LkSG. Sie arbeiten mit dem Ziel zusammen, Nachhaltigkeit bei Beschaffungen und in den Lieferketten der Unternehmen der Nordmediagruppe weiter zu stärken. Schwerpunkte bilden u.a. die Schaffung von Transparenz in den Lieferketten, die Durchführung von Risikoanalysen und -bewertungen der eigenen Geschäftsbereiche und der Lieferanten sowie die anschließende Definition und Ergreifung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Beschwerdemanagement/-verfahren nach LkSG

Mitarbeitenden und Dritten bietet eine eingerichtete Beschwerdestelle, die unter der E-Mail-Adresse

menschenrechtsbeauftragte@nordmediagruppe.de

kontaktiert werden kann, die Möglichkeit, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Die Nachrichten werden vertraulich der Menschenrechtsbeauftragten der Nordmediagruppe sowie ihrem Stellvertreter weitergeleitet. Sowohl die Menschenrechtsbeauftragte als auch ihr Stellvertreter bieten Gewähr für unparteiisches Handeln, sind in Bezug auf diesen Komplex unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Weiterhin sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Menschenrechtsbeauftragte bzw. ihr Stellvertreter bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Werktagen. Anschließend geht die Menschenrechtsbeauftragte, ggf. in Zusammenarbeit mit ihrem Stellvertreter, den Hinweisen der hinweisgebenden Person nach, ermittelt den Sachverhalt vollumfänglich und erörtert diesen mit der hinweisgebenden Person.

Berichterstattung

Wir werden jährlich über unsere Sorgfaltsaktivitäten in der Lieferkette sowie den Fortschritt in der Umsetzung und Entwicklung berichten.

Verantwortlichkeit

Für die Überprüfung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten trägt die Unternehmensleitung sowie die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Unternehmensbereiche Verantwortung. Damit wird gewährleistet, dass alle Unternehmensbereiche sich der Verantwortung über die kontinuierliche Achtung und Umsetzung der Umwelt- und Menschenrechte bewusst sind.